Kaum ein Thema wurde in den letzten Monaten in der Politik so diskutiert, wie das geplante Rentenpaket. Am 1. Juli 2014 ist es nun tatsächlich in Kraft getreten.
Das „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ besteht aus 4 Teilen:
- der Rente mit 63,
- der Mütterrente,
- der Erwerbsminderungsrente und
- einem höheren Reha-Budget.
In diesem ersten von zwei Beiträgen wird erklärt, was sich durch die neuen Gesetze bei der "Rente mit 63" und der "Mütterrente "verändert und wer davon profitiert.
Ein weiterer Beitrag zu dem Thema, in dem die Änderungen in der "Erwerbsminderungsrente" und das "Atmende Reha-Budget" behandelt werden, folgt noch.