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    Betreuungsverfügung, Ehegattennotvertretung. 33. Kapitel. DIE PFLEGETIPPS – Palliative CareThomas Sitte (OK Fulda)

    Betreuungsverfügung, Ehegattennotvertretung. 33. Kapitel. DIE PFLEGETIPPS – Palliative Care

    Datum: 08.09.2023, 19:34 Uhr | Produziert: Thomas Sitte (OK Fulda) | 733 Klicks

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    Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wenn ein Patient nicht mehr selbst für sich entscheiden kann, so braucht es einen anderen rechtlich sicheren Entscheider.
    Gut ist es, wenn der Patient seinen Willen in einer Patientenverfügung festgelegt hat.

    Kontakt

    Rainer-Dierichs-Platz 1
    34117 Kassel

    Telefon: 05 61/920 0 920
    Fax: 05 61/920 0 9222
    E-Mail senden

     

    www.mok-kassel.de