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Vorsorgevollmacht 32. Kapitel. DIE PFLEGETIPPS – Palliative Care

In den „Pflegetipps“ geht es um Gesundheits-, Krankheits- und Behandlungsfragen. Behandeln geht aber nicht ohne Einwilligung. Kann der Patient nicht mehr entscheiden, ist dies für einen anderen mit einer Vollmacht möglich.

Verantwortlich: Thomas Sitte (OK Fulda)

Eingestellt am 01.09.2023, 18:08 Uhr

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