Erst monatelang krank sein – und dann auch noch Urlaub wollen! Das mag manchen Arbeitgeber empören, doch auch Angestellte, die über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, haben ein Recht auf Urlaub. Das gilt sogar für Mitarbeiter, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen und deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Regelung im Arbeitstarif ruht. Auch dann kann der Chef seinem Mitarbeiter den Urlaub nicht verwehren, wenn der ihn rechtzeitig anmeldet.
Wann soll der genesene Beschäftigte aber seinen Urlaub nehmen, wenn das Jahr schon fast vorüber ist? Das hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Jahren entschieden: Wer lange krank war, hat nach Ablauf des Krankheitsjahres noch 15 Monate Zeit, bis sein Urlaubsanspruch endgültig verfällt.